Während der Außenprüfungen und Steuerverfahren benötigt der Steuerpflichtige sehr oft die Unterstützung eines Beraters, sowohl zur inhaltlichen Unterstützung als auch zur Verbesserung der Kommunikation mit den Steuerbehörden. Mit der langjährigen Erfahrung unserer Spezialisten unterstützen wir unsere Kunden in allen Phasen von Außenprüfungen und -verfahren mit dem Ziel, Streitigkeiten möglichst schnell und für die Unternehmen vorteilhaft beizulegen.

 

Beispiele für unsere Beratungsleistungen auf diesem Gebiet sind:

 

  • Erstellen von Anträgen auf verbindliche Auskunft über das Steuerrecht, verbindliche Auskunft über Steuersätze, Stellungnahmen zum Schutz des Steuerpflichtigen gegen Anwendung der Steuervermeidungsklausel, Stellungnahmen des Hauptstatistikamtes zur statistischen Klassifizierung und über den Abschluss einer Verständigungsvereinbarung (APA),
  • Vorbereitung von Anträgen auf Feststellung von Steuerüberzahlungen oder auf Steuererstattungen und Durchführung von Verfahren zu diesem Zweck,
  • Erstellen von Steuergutachten zu den inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Aspekten eines Falles, einschließlich der Festlegung einer Prozessstrategie,
  • Analyse des im Besitz des Kunden befindlichen Materials im Hinblick auf dessen mögliche Verwendung als Beweismittel im Rahmen einer Außenprüfung, einer Zoll- und Steuerprüfung oder eines Steuerverfahrens, um die vereinbarte Prozessstrategie bestmöglich umzusetzen,
  • Ausarbeiten von Schreiben und Erläuterungen sowie Vertretung von Steuerpflichtigen im Rahmen von Prüftätigkeiten, Außenprüfungen, Zoll- und Steuerprüfungen und Steuerverfahren, einschließlich Unterstützung bei der Beweiserhebung, z. B. Hilfestellung bei der Beweisaufnahme, Abgabe von Erklärungen, Vernehmungen,
  • Vorbereiten von Einsprüchen gegen Bescheide, Beschwerden, Einwendungen und anderen Schriftsätzen sowie Führung von Verfahren vor den Steuerverwaltungskammern,
  • Abfassen von Klagen an die Woiwodschaftsverwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht und Vertretung der Steuerpflichtigen in Verwaltungsgerichtsverfahren, auch vor dem Gerichtshof der EU,
  • Hilfestellung bei der Entwicklung interner Verfahren für den Fall von Außenprüfungen und Steuerverfahren,
  • Unterstützung und Vertretung der Kunden in Vollstreckungs- und Rechtsschutzverfahren sowie bei Steuererleichterungen bei der Rückzahlung von steuerlichen Verbindlichkeiten, einschließlich der Teilnahme an Verhandlungen mit den Steuerbehörden,
  • Vertretung der Steuerpflichtigen in Steuerstrafsachen in der Phase der Ermittlungsverfahren und der Gerichtsverfahren,
  • Steuerstrafprüfung, die darauf abzielt, Risiken in der Tätigkeit von Unternehmern zu erkennen und diese Tätigkeit zu optimieren, um das Risiko einer strafrechtlichen Haftung für Steuerabrechnungen zu minimieren,
  • Schulungen und Workshops zur Durchführung aller Arten von Nachprüfungen und Verfahren sowie zu den Rechten und Pflichten beider Parteien in einem Streitfall.